Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, sollte allerdings das 16. Lebensjahr erreicht werden.
Bei unter 18 jährigen ist eine Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Es dürfen nur unverheiratete Personen aktives Mitglied werden.
Der Beitrag beträgt 30€ pro Geschäftsjahr (01.01 – 31.12.)
Aktive Mitglieder sind berechtigt zur Teilnahme an;-Jahreshauptversammlung -Mitgliederversammlung -Kennlernabende -Tanzabend -Besuch der befreundeten Maigesellschaften -„Eigenes“ Maifest samt allen Aktivitäten -Maitour -Und alle anderen Aktivitäten der Gesellschaft