Aktive Mitgliedschaft

  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, sollte allerdings das 16. Lebensjahr erreicht werden.
  • Bei unter 18 jährigen ist eine Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Es dürfen nur unverheiratete Personen aktives Mitglied werden.
  • Der Beitrag beträgt 24€ pro Geschäftsjahr (01.01 – 31.12.)
  • Aktive Mitglieder sind berechtigt zur Teilnahme an;-Jahreshauptversammlung
    -Mitgliederversammlung
    -Kennlernabende
    -Tanzabend
    -Besuch der befreundeten Maigesellschaften
    -„Eigenes“ Maifest samt allen Aktivitäten
    -Maitour
    -Und alle anderen Aktivitäten der Gesellschaft